Die neuen Kundenausweise für das zweite Halbjahr 2021 sollen ausgegeben werden.

Corona-bedingt wird die Ausgabe der Ausweise folgendermaßen geregelt:

  • Kunden, die bereits bei der Tafel einkaufen, erhalten ihre neuen Ausweise am 15.06.2021 beim Einkauf.
  • Die Übergabe an Neukunden wird abhängig von der Anzahl der Neukunden geregelt. Nähere Informationen dazu folgen auf der Homepage, sobald wir einen Überblick über die Anzahl der Anträge haben.

In jedem Fall wird ein ausgefülltes Antragsformular benötigt. Das Formular kann online ausgefüllt werden (Online-Formular für Einkaufsausweise). Alternativ kann das angehängte Antragsformular (Word-Dokument) ausgefüllt und an post@dorstener-tafel.de gesendet werden.

Antrag Einkaufsausweis.docx

Anträge können nur bis zum 15.06.2021 angenommen werden.

Bei der Tafel Dorsten gelten folgende Regeln:

  1. Bei jedem Einkauf muss der Einkaufsausweis vorgezeigt werden!
  2. Es muss beim Einkauf und beim Warten ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden!
  3. Beim Warten und beim Einkauf muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden!
  4. Die Hygienebestimmungen müssen eingehalten werden (Abstand, Husten- und Nieshygiene, Desinfektion der Hände…)!
  5. Nur die Verkäuferinnen dürfen die Ware anfassen!
  6. Wir können nur das ausgeben, was wir haben.
  7. Wir sind kein Lebensmittelgeschäft. Niemand hat einen Anspruch auf eine bestimmte Ware.
  8. Ich komme regelmäßig zum Einkauf.
  9. Der Einkaufsausweis wird eingezogen, wenn jemand ohne Abmeldung drei Wochen nicht eingekauft hat.
  10. Der Einkaufsausweis wird eingezogen, wenn man sich nicht an die Regeln hält.
  11. Es werden bis Ende Juni keine weiteren Einkaufsausweise ausgegeben.

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