Ab Montag, 25.1.2021, ist das Tragen von FFP2- bzw. KN95-Masken Pflicht beim Einkaufen, in Bussen & Bahnen und in öffentlichen Einrichtungen; Alltagsmasken reichen dann nicht mehr.

Vor allem bedürftige Menschen erhalten nun von der Stadt ein ‚Maskenpaket‘ mit 10 OP- und drei FFP2- bzw. KN95-Masken für eine Schutzgebühr von € 2,50.

Organisiert wird die Abgabe der Masken von den ATLANTIS-Mitarbeitern im Parkhaus dort von 25.1. – 29.1.2021.

Abgabe

  • am Mo, Di, Mi und Fr  in der Zeit von 10 bis 14 Uhr,
  • am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.

Ganz wichtig: Bedürftigkeit mit entsprechenden Bescheiden und Papieren nachweisen!
Beim Abholen Corona-Schutzregeln einhalten!

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Als bedürftig und damit bezugsberechtigt gelten Bezieher von

  • Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • BaföG,
  • Sozialgeld,
  • Wohngeld und
  • Kindergeldzuschlag.
  • Auch Kinder im Schulpflichtigen Alter und Menschen über 60, die noch keinen Berechtigungsschein erhalten haben, können dort Masken erwerben, sofern sie zum Kreis der Bedürftigen zählen. (Dieser Satz wurde aktualisiert, da er in der ersten Version dieses Beitrags missverständlich war!.)

Bewohner*innen von Obdachlosen- und Asylunterkünften und die Bewohnerinnen des Frauenhauses erhalten die Masken auf anderen Wegen.

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